Allgemeine Geschäftsbedingungen und Berufshaftpflichtversicherung
1. Das Gästeführerhonorar beträgt für 2 Stunden 190 €. Jede weitere angefangene Stunde plus 60 €. Die Gruppengröße bei Stadtrundgängen beträgt maximal 25 Teilnehmer. Die Gruppengröße bei Museumsführungen und Führungen in der Großmarkthalle beträgt maximal 20 Teilnehmer. Führungen in der Großmarkthalle und Probiertouren auf dem Viktualienmarkt unterliegen anderen Konditionen, bitte erfragen Sie diese gesondert.
1.1. An Sonn- und Feiertagen, wie z. B. Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Silvester oder Neujahr gilt der 2-fache Tarif.
2. Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten.
3. Die Buchung einer Führung erfolgt schriftlich oder per mail und ist ab der Rückbestätigung durch den Kunden verbindlich.
4. Das Gästeführerhonorar für Tagestouren beträgt 480 €. Bei Stornierung von vollständig ausgearbeiteten Tagesprogrammen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro
berechnet.
5. Bei Auftragsstornierungen zwischen 2 Wochen und 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 50 % berechnet.
Bei Auftragsstornierungen von weniger als 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Stornierungen haben schriftlich oder per mail zu
erfolgen
6. Bei Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Sollten die Teilnehmer zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, wird das vereinbarte Honorar
berechnet.
7. Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind nicht gestattet.
8. Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.
9. Ihr Gästeführer ist geschützt durch eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland BVGD. Die
Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Generali Versicherung AG, 81731 München. Ausführliche Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter www.bvgd.org.